Rechtsprechung
BVerwG, 28.06.1968 - IV C 246.65 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Aufhebung eines öffentlichen Weges bei Vorliegen eines dem öffentlichen Wohl nicht gleichstehenden Privatinteresses - Nachteilige Folgen für den Wert des Grundstücks und für die Wirtschaftlichkeit des Betriebs durch Verschlechterung der Zuwegen bei ...
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- BVerwG, 28.06.1968 - IV C 11.65
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.06.1968 - IV C 246.65
(Vgl. auch Urteil vom heutigen Tage - BVerwG IV C 11.65 -.).Zur Frage, ob der Bund in seinem hoheitlichen Aufgabenkreis überhaupt der Landesgesetzgebung unterworfen sein kann, hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom gleichen Tage - BVerwG IV C 11.65 - ausgeführt, bei Einziehung eines öffentlichen Weges im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens nach § 36 BbG seien die betreffenden materiellrechtlichen Vorschriften des Landeswegerechts zu beachten.
- Die Bindung an ein Gesetz des Landes, d.h. die Verpflichtung, sich dem Gesetz entsprechend zu verhalten, dieses Gesetz zu beachten, hat nichts mit der Kompetenz zum Vollzug, zur Ausführung des Gesetzes zu tun (vgl. Urteil vom 16. Januar 1968 - BVerwG I A 1.67 - und Urteil des erkennenden Senats - BVerwG IV C 11.65 -).
- BVerwG, 16.01.1968 - I A 1.67
Munitionsanstalt der Bundeswehr - § 40 VwGO, 'nichtverfassungsrechtlich'; Art. 30 …
Auszug aus BVerwG, 28.06.1968 - IV C 246.65
- Die Bindung an ein Gesetz des Landes, d.h. die Verpflichtung, sich dem Gesetz entsprechend zu verhalten, dieses Gesetz zu beachten, hat nichts mit der Kompetenz zum Vollzug, zur Ausführung des Gesetzes zu tun (vgl. Urteil vom 16. Januar 1968 - BVerwG I A 1.67 - und Urteil des erkennenden Senats - BVerwG IV C 11.65 -). - BVerwG, 29.02.1956 - V C 255.54
Wiederzuweisung des Räumungsvergleichsschuldners - Prüfung der Zumutbarkeit für …
Auszug aus BVerwG, 28.06.1968 - IV C 246.65
Wenn es bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen zu dem Ergebnis gelangt ist, daß das Interesse der Klägerin an der Aufrechterhaltung des Übergangs gegenüber dem Interesse der Bundesbahn an der Schließung des schienengleichen Überwegs vorrangig ist, so ist dieses Ergebnis vom Revisionsgericht insoweit hinzunehmen, als die Nachprüfung auf die Entscheidung von Tatfragen hinausliefe (Urteil vom 29. Februar 1956 - BVerwG V C 255.54 - in BVerwGE 3, 193 [197]).